Ab 2017 können Ärzte Präventionsempfehlungen ausstellen!

Ab 2017 können Ärzte ihren Patienten eine Empfehlung für Präventionsleistungen geben. Das ist aber keine Heilmittelverordnung, wie viele Patienten vielleicht meinen werden.
Durch eine ärztliche Bescheinigung können Ärtze ab Januar 2017 ihren Patienten Präventionsleistungen empfehlen. Dabei sind Mißverständnisse auf seitens der Patienten jetzt schon absehbar. Denn: Es handelt sich bei diesem „Rezept“ nicht – nicht wie der Patient vielleicht meinen wird – um eine ärtzliche Verordnung, die die Krankenkasse bezahlt.

Die Bescheinigung des Arztes ist lediglich eine Empfehlung; mit ihr kann der Patient zum Beispiel die Kostenübernahme für einen Präventions- oder Sportkurs (oder eine Ernährungsberatung) bei seiner Krankenkasse als Präventionsleistung beantragen. Die ärtzliche Empfehlung garantiert aber keine Kostenübernahme durch die Kassen, sie kann und soll diese lediglich erleichtern. Mehr nicht.
(Quelle: Der Praxiscoach, Ausgabe Oktober 2016)

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